Luft-Luft-Wärmepumpe in Privathaushalten werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert. Die Förderung wird durch die Förderbank KfW umgesetzt. Für den erstmaligen Einbau sowie Austausch einer Luft-Luft-Wärmepumpe in Bestandsgebäuden erhalten Sie eine Grundförderung von 30%. Selbstnutzende Haus- und Wohnungs-Eigentümer, die zwischen 2024 und 2028 auf eine Wärmepumpe als klimafreundliche Heizungen umsteigen, erhalten zusätzlich nochmals 20% Klima-Geschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Öl-, Kohle, Nachtspeicher- oder mind. 20 Jahre alter Gasheizungen.
Das entscheidende Kriterium für die Förderfähigkeit einer Luft-Luft-Wärmepumpe ist die Jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz ƞs (= ETAs).
Diese muss für förderfähige Geräte bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:
Luft-Luft-Wärmepumpe:
≤ 12 kW:
ƞs ≥ 181 % | SCOP ≥ 4,6
> 12 kW:
ƞs ≥ 150 % | SCOP ≥ 3,7
Ein weiteres Kriterium ist das Alter des Gebäudes in dem die Anlage installiert wird. Da nur Sanierungen gefördert werden, muss das Gebäude mindestens 5 Jahre alt sein (ab Datum des Bauantrags/ der Bauanzeige).
Netzdienlichkeit: alle förderfähigen Wärmepumpen müssen netzdienlich betrieben werden können.
Luft-Luft Wärmepumpen können dies über den FGK Statusreport 60 Version 2 erfüllen. Alle Panasonic
Luft-Luft Wärmepumpen in der BAFA Liste erfüllen diese Anforderungen und sind somit förderfähig. Zur
Erreichung der Netzdienlichkeit werden bei Raumklimageräten folgende Zusatzartikel benötigt:
PAW-SERVER-PKEA-1 oder CZ-CAPRA, alternativ Lastabwurf am Außengerät.
Wärmemengenmessung: Alle förderfähigen Wärmepumpen müssen die erzeugten Wärmemengen messen.
Über dieses Tool ist eine
Energieverbrauchsbilanzierung nach DIN EN 12831 Beiblatt 2 möglich.
Zusätzlich wird die kostenlose Panasonic Comfort Cloud App benötigt.
Hydraulischer Abgleich: Da bei luftgeführten Wärmepumpen kein hydraulischer Abgleich möglich ist, muss über die Fachunternehmererklärung bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.
Jahresarbeitszahl (JAZ): Für Luft-Luft Wärmepumpen ist die Berechnung einer JAZ grundsätzlich nicht notwendig.
Informationen zum Förderantrag, eine Liste förderfähiger Geräte, sowie Unterstützung durch unseren Förderservice erhalten Sie hier:
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*Förderfähigkeit basiert auf dem Erreichen der Mindestanforderung nach BEG. Die förderfähigen Klimaanlagen sind in der BAFA-Liste aufgeführt.
**als förderfähige Investitionskosten gelten: Anschaffungskosten der geförderten Anlage, Kosten für Installation und Inbetriebnahme (nur bei Gebäudebestand)