Mit kommerziellen Klimasystemen heizen oder kühlen
und bis zu 50 % Förderung sichern.**

Mit kommerziellen Klimasystemen heizen oder kühlen
und bis zu 50 % Förderung sichern.**

Darum sollten Sie Ihre Projekte mit kommerziellen Panasonic Heiz- und Kühllösungen realisieren:

Förderfähig*
Einzigartige Technologie zur Verbesserung der Raumluftqualität
Breites Produktportfolio einschließlich einzigartiger Lösungen wie z.B. PACi R32 Wasserwärmeübertrager
Hoher SEER und SCOP
Vielfältige Lösungen mit Kältemittel R32

Sie sind Planer/Architekt?

Wie werden kommerzielle Heiz- und Kühllösungen gefördert?

Heiz- und Klimalösungen bei Sanierungsprojekten in Wohngebäuden sowie Nicht-Wohngebäuden werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) gefördert. Die Förderung wird durch die Förderbank KfW umgesetzt.

Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, darunter, bei Nichtwohngebäuden, Kältetechnik zur Raumkühlung, mit bis zu 50 % der Investitionskosten. In der nachfolgenden Tabelle werden die Möglichkeiten sowie Anforderungen kurz dargestellt.

Art der Einzelmaßnahme Wie viel % der Investitionskosten wird von der BAFA erstattet? Wird ein Energieberater vorausgesetzt? Müssen förderfähige Produkte bei der BAFA gelistet sein?
kommerzielles Heizsystem 30%
+20% bei Austausch einer Öl-, Gas-, Gasetagen-, Kohle oder Nachtspeicherheizung
Dringend empfohlen aber nicht vorausgesetzt Ja
kommerzielles Kühlsystem 15%
+5% mit iSFP
Ja Nein

Welche Voraussetzungen müssen zur Förderung einer kommerziellen Heizlösungen erfüllt sein?

Die kommerziellen Klimasysteme müssen nur das folgende Effizienzkriterium erfüllen.

Effizienzkriterium – Jahreszeibedingte Raumheizungsenergieeffizienz

Die „jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz“ ƞs (= ETAs) für förderfähige Klimasysteme müssen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen:

Luft-Luft-Klimagerät:

Leistungsklasse min. ETAs kommerzielles Heizen min. ETAs kommerzielles Kühlen
< 12 kW ƞs ≥ 181 % ƞs ≥ 241 %
> 12 kW ƞs ≥ 150 % ƞs ≥ 210 %

Weitere Voraussetzungen, die ab dem 01. Januar 2023 zur Förderung einer Luft-Luft-Wärmepumpe (Klimaanlage) zu erfüllen sind:

Netzdienlichkeit: alle förderfähigen Wärmepumpen müssen netzdienlich betrieben werden können. Luft-Luft Wärmepumpen können dies über den FGK Statusreport 60 Version 2 erfüllen. Alle Panasonic Luft-Luft Wärmepumpen in der BAFA Liste erfüllen diese Anforderungen und sind somit förderfähig.
Zur Erreichung der Netzdienlichkeit werden je nach Produktkategorie verschiedene Zusatzartikel benötigt:

  • PACi:
    CN-OPT1 am Innengerät, Fernbedienung RTC6BL/ RTC6BLW zur Parametereinstellung 0002F2 (alternativ über H&C Control App)
  • VRF
    VRF: Anschlussblock CZ-CAPDC3
    Service Fernbedienung CZ-RTC4 oder CZ-RTC2 (einmalig zur Inbetriebnahme)
  • Big PACi/ECOi mit WHE:
    Modbus Interface: PAW-RC2-MBS1

Wärmemengenmessung: Alle förderfähigen Wärmepumpen müssen die erzeugten Wärmemengen messen. Über dieses Tool ist eine Energieverbrauchsbilanzierung nach DIN EN 12831 Beiblatt 2 möglich.
Zusätzlich wird bei kommerziellen Anlagen benötigt: Panasonic AC Smart Cloud oder Fernbedienung Panasonic RTC6BL/ RTC6BLW in Verbindung mit Comfort Cloud

Hydraulischer Abgleich: Da bei luftgeführten Wärmepumpen kein hydraulischer Abgleich möglich ist, muss über die Fachunternehmererklärung bestätigt werden, dass die Luftvolumenströme gemäß den rechnerisch ermittelten Einstellwerten einreguliert wurden.

Jahresarbeitszahl(JAZ): Für Luft-Luft Wärmepumpen ist die Berechnung einer JAZ grundsätzlich nicht notwendig.

Haben Sie weitere Fragen zur Förderung?

Informationen zum Förderantrag, eine Liste förderfähiger Geräte, sowie Unterstützung durch unseren Förderservice erhalten Sie hier:

Förderauskunft/-service

Kommerzielle Heiz- und Kühllösungen von Panasonic bieten Anwendungen für jeden Bedarf

Retail

Büro

Hotel

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*Förderfähigkeit basiert auf dem Erreichen der Mindestanforderung nach BEG. Die förderfähigen Klimaasysteme sind in der BAFA-Liste aufgeführt.

**als förderfähige Investitionskosten gelten: Anschaffungskosten der geförderten Anlage, Kosten für Installation und Inbetriebnahme (nur bei Gebäudebestand)


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