Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf eine Wärmepumpe setzt, bekommt dies staatlich gefördert.
Eine Heizungsförderung ist auch mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zum 1. Januar 2024 weiterhin möglich. Der Heizungstausch kann ab sofort beauftragt und der Förderantrag nachgereicht werden.
Welche Fördermöglichkeiten Sie seit dem 1. Januar 2024 haben und unter welchen Bedingungen Sie den Antrag stellen können, erfahren Sie hier.
Einzelmaßnahmen | Förderung |
---|---|
Maximal förderfähige Investitionskosten | 30.000 € für Einfamilienhäuser* |
Grundförderung für alle | 30 % |
Klima-Geschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Haus- und Wohnungs-Eigentümer, die auf klimafreundliche Heizungen umsteigen |
20 % |
Effizienzbonus u.a. für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, z.B. R290 |
5 % |
Einkommensabhängiger Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahres-einkommen von bis zu 40.000 Euro |
30 % |
Förderhöchstsatz Kombination der Grundförderung mit verschiedenen Bonusförderungen (gedeckelt) |
70 % |
Maximaler Förderzuschuss | 21.000 € |
Einzelmaßnahmen: Maximal förderfähige Investitionskosten Förderung: 30.000 € für Einfamilienhäuser* |
Einzelmaßnahmen: Grundförderung für alle Förderung: 30 % |
Einzelmaßnahmen: Klima-Geschwindigkeits-Bonus für selbstnutzende Haus- und Wohnungs-Eigentümer, die auf klimafreundliche Heizungen umsteigen Förderung: 20 % |
Einzelmaßnahmen: Effizienzbonus u.a. für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel, z.B. R290 Förderung: 5 % |
Einzelmaßnahmen: Einkommensabhängiger Bonus bei einem zu versteuernden Haushaltsjahres-einkommen von bis zu 40.000 Euro Förderung: 30 % |
Einzelmaßnahmen: Förderhöchstsatz Kombination der Grundförderung mit verschiedenen Bonusförderungen (gedeckelt) Förderung: 70 % |
Einzelmaßnahmen: Maximaler Förderzuschuss Förderung: 21.000 € |
* In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten Grenzen für die förderfähigen Ausgaben nach Quadratmeterzahl.
1) Energieeffizienz
Die „jahreszeitbedingte Raumheizungsenergieeffizienz“ Ƞs(= ETAs) für förderfähige Wärmepumpen müssen bei durchschnittlichen Klimaverhältnissen mindestens folgende Werte erreichen. Alle Panasonic Wärmepumpen erfüllen die geforderten Werte.
Ab 1. Januar 2024 |
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Ƞs = 145 % bei 35°C Wasseraustrittstemperatur Ƞs = 125 % bei 55°C Wasseraustrittstemperatur |
2) Netzdienlichkeit
Förderfähige Wärmepumpen müssen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können (zum Beispiel anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“). Es wird empfohlen, dass Wärmepumpen an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden können. Alle Panasonic Luft-Wasser-Wärmepumpen tragen das SG-Ready Label und erfüllen damit die Netzdienlichkeit***.
3) Kältemittel
Ab 1. Januar 2028 werden nur noch WP mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Alle Wärmepumpen ab der Aquarea L-Serie werden mit dem natürlichen Kältemittel R290 betrieben und erfüllen bereits jetzt diese Anforderung.
4) Geräuschemissionen
Heizleistung | Ab 1. Januar 2024 | Ab 1. Januar 2026 |
---|---|---|
≤ 6 kW | innen: 55 dB außen: 60 dB |
innen: 50 dB außen: 55 dB |
> 6 kW & ≤ 12 kW | innen: 60 dB außen: 65 dB |
innen: 55 dB außen: 60 dB |
> 12 kW & ≤ 30 kW | innen: 65 dB außen: 73 dB |
innen: 60 dB außen: 68 dB |
5) Jahresarbeitszahl (JAZ)
Wärmepumpen sind so auszulegen, dass mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,0 erreicht wird.
Informationen zum Förderantrag sowie Unterstützung durch unseren Förderservice erhalten Sie hier:
Sie bauen derzeit Ihr Traumhaus und benötigen ein sparsames und zugleich effizientes Heizsystem oder Sie möchten gerne Ihr aktuelles Heizsystem ersetzen und von den vielen Vorteilen einer Wärmepumpe profitieren? Dann investieren Sie fünf Minuten Ihrer Zeit und nennen Sie uns Ihre Anforderungen. Wir werden auf Basis dieser Information ein auf Sie zugeschnittenes Angebot erstellen.
Ob Neubau oder Sanierung, finden Sie jetzt Ihre passende Wärmepumpe:
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*Förderfähigkeit basiert auf dem Erreichen der Mindestanforderung nach BEG. Die förderfähigen Wärmepumpen sind in der BAFA-Liste aufgeführt.
**als förderfähige Investitionskosten gelten: Anschaffungskosten der geförderten Anlage, Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie Kosten für Umfeldmaßnahmen (nur bei Gebäudebestand)
***Zur Erfüllung der Netzdienlichkeit muss das Zubehör CZ-NS4P oder CZ-NS5P mit der jeweiligen Panasonic Wärmepumpe erworben und installiert werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Zusammenarbeit mit Panasonic!
Wir werden uns zeitnah bei Ihnen melden.
Ihr Panasonic Deutschland Team