Warum umrüsten?
Häufig wird gesagt, die Gesetzgebung bestimme unser ganzes Leben. Doch manchmal kann sie auch Leben retten. Der R22-Ausstieg gehört zu diesen Fällen: Seit dem 01.01.2010 ist das Inverkehrbringen von R22 als Neuware innerhalb der EU untersagt.
Panasonic leistet seinen Beitrag
Auch Panasonic leistet dabei seinen Beitrag: Wohl wissend, dass zur Zeit überall finanzielle Engpässe herrschen, hat Panasonic eine saubere und kosteneffektive Lösung gefunden, mit der diese neue Gesetzgebung mit minimalen Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe und Finanzressourcen umgesetzt werden kann.
Mit der einfachen Lösung, die Panasonic für das Problem gefunden hat, können Altanlagen problemlos umgerüstet werden. Abgesehen von bestimmten Ausnahmen gelten dabei nicht einmal herstellerspezifische Einschränkungen für die Geräte, die wir ersetzen.
Durch Installation eines neuen hochleistungsfähigen R410A-Systems von Panasonic ergibt sich im Vergleich zu den R22-Altsystemen eine Senkung der Betriebskosten um ca. 30 %. Außerdem können die Investitionskosten der Installation energieeffizienter Geräte unter Umständen für Steuervergünstigungen geltend gemacht und auf diese Weise gegenfinanziert werden.
1. Prüfen der Leistung des Systems, das ersetzt werden soll.
2. Auswahl des als Ersatz am besten geeigneten Systems aus der Produktpalette von Panasonic.
3. Befolgen der entsprechenden technischen Anweisungen.
... so einfach geht das!
Die Senkung des Ausstoßes des in R22 enthaltenen Chlors ist entscheidend für eine „grünere“ Zukunft.
Hinweise zur Nutzung vorhandener Kältemittelleitungen
Unter bestimmten Bedingungen können die vorhandenen Kältemittelleitungen der PACi-Außengerätebaureihen PE1 und PEY1 ohne Reinigung weiter genutzt werden. Dazu muss sichergestellt werden, dass die Anforderungen erfüllt sind, die in den Abschnitten „Hinweise zur Nutzung vorhandener Kältemittelleitungen“, „Vorgehensweise bei der Umrüstung“ und „Zulässige Durchmesser und Längen der Kältemittelleitungen“ genannt sind. Außerdem müssen die Leitungen gemäß den Abschnitten „Sicherheit“ und „Reinigung“ geprüft werden.
1. Voraussetzungen
- Wenn im Bestandssystem ein anderes Kältemittel als R22, R407C oder R410A verwendet wird, können die vorhandenen Kältemittelleitungen nicht weiter genutzt werden.
- Wenn die vorhandenen Rohrleitungen Undichtigkeiten, Risse oder Korrosion aufweisen, müssen neue Rohrleitungen installiert werden.
- Wenn sich anhand des Ablaufplans ergibt, dass die vorhandenen Rohrleitungen nicht für die weitere Nutzung geeignet sind, müssen neue Rohrleitungen installiert werden.
- Bei einem Dual-, Trio- oder Quattro-System dürfen nur die speziell für R410A vorgesehenen Abzweige von Panasonic verwendet werden.
3. Reinigung
- Wenn ein anderes als die nachfolgend aufgeführten Kältemittelöle verwendet wurde, müssen neue Rohrleitungen installiert oder die vorhandenen Rohrleitungen vor der weiteren Nutzung sorgfältig gereinigt werden.
Mineralöle, z. B. Suniso, FIORE S, MS
Synthetiköle, z. B. Alkylbenzolöle (HAB), Esteröle, Etheröle (nur PVE)
- Wenn die bisherigen Außen- und Innengeräte endgültig entfernt werden, müssen neue Rohrleitungen installiert oder die vorhandenen Rohrleitungen vor der weiteren Nutzung sorgfältig gereinigt werden.
- Wenn verfärbtes Öl oder Rückstände in den vorhanden Rohrleitungen zurückbleiben, müssen neue Rohrleitungen installiert oder die vorhandenen Rohrleitungen vor der weiteren Nutzung sorgfältig gereinigt werden. Siehe auch „Merkmale für den Qualitätsverlust von Kältemittelöl“ in Tabelle 3.
- Wenn im vorhandenen System jemals ein Verdichter-Burnout stattgefunden hat, müssen neue Rohrleitungen installiert oder die vorhandenen Rohrleitungen vor der weiteren Nutzung sorgfältig gereinigt werden.
Abweichende Rohrleitungsdurchmesser sind nur für den Hauptstrang L zulässig. Falls die Leitungsgröße der Abzweigstränge L1, L2 und ℓ1 bis ℓ4 abweicht, müssen dort neue Rohrleitungen mit Standard-Durchmesser installiert werden. Dabei dürfen nur die speziell für R410A vorgesehenen Abzweige von Panasonic verwendet werden.
Die berechnete Kältemittelmenge ist bis zu der in Tabelle 2 genannten vorgefüllten Leitungslänge ausreichend.
Wenn diese Leitungslänge überschritten wird, muss die in der Tabelle angegebene zusätzliche Kältemittelmenge entsprechend der gleichwertigen Länge nachgefüllt werden.
2. Dual-, Trio- und Quattro-Systeme
Die Kältemittelmenge für die vorgefüllte Leitungslänge wird anhand der Berechnungsmethode für den Standard-Rohrleitungsdurchmesser ermittelt.
Die zusätzliche Kältemittelmenge ist Tabelle 2 zu entnehmen.
Hinweise zur Umrüstung von Dual-, Trio- und Quattro-Systemen
Gerätegröße // Standarddurchmesser (mm)
- 50 // 6,35 Flüssigkeitsleitung / 12,7 Gasleitung
- 60 – 140 // 9,52 Flüssigkeitsleitung / 15,88 Gasleitung
- 200 // 9,52 Flüssigkeitsleitung / 25,4 Gasleitung
- 250 // 12,7 Flüssigkeitsleitung / 25,4 Gasleitung
A: Hauptstrang
B: Abzweig
Anhand des folgenden Ablaufplans für die Umrüstung lässt sich ermitteln, ob die vorhandenen Rohrleitungen weiter genutzt werden können oder neue Rohrleitungen installiert werden müssen. PACi-Außengerätebaureihen PE1 und PEY1: Ablaufplan zur Beurteilung der Materialkriterien von vorhandenen Rohrleitungen für die weitere Nutzung
Anschlussgrößen für Überwurfmutter (mm)
Leitungsgröße: 6,35. Für R410A: 22. Für R22/R407C: 22.
Leitungsgröße: 9,52. Für R410A: 22. Für R22/R407C: 22.
Leitungsgröße: 12,7. Für R410A: 26. Für R22/R407C: 24.
Leitungsgröße: 15,88. Für R410A: 29. Für R22/R407C: 27.
Leitungsgröße: 19,05. Für R410A: 36. Für R22/R407C: 36.
Anhand der folgenden Tabelle lässt sich ermitteln, ob eine weitere Nutzung der vorhandenen Kältemittelleitungen möglich ist. Für alle sonstigen Kriterien (z. B. maximale Höhendifferenz zwischen Außen- und Innengerät) gelten dieselben Anforderungen wie bei herkömmlichen Kältemittelleitungen.
Tabelle 2.1: Zulässige Durchmesser und Längen der Kältemittelleitungen – 3,6 bis 14,0 kW
Für die Gerätegröße 71 gelten folgende Standard-Durchmesser: 9,52 mm (Flüssig) / 15,88 mm (Gas).
Andere Kombinationen von Leitungsdurchmessern führen zu Einschränkungen: bei 9,52 mm (Flüssig) / 12,7 mm (Gas) zu einer verminderten Kühlleistung und bei 12,7 mm (Flüssig) / 15,88 mm (Gas) zu einer verringerten Leitungslänge.
Tabelle 2.2: Zulässige Durchmesser und Längen der Kältemittelleitungen – 20,0 bis 25,0 kW