Panasonic PRO Awards-Kampagne – Teilnahmebedingungen


Diese Teilnahmebedingungen ("Teilnahmebedingungen") für die Panasonic PRO-Awards-Kampagne (“PRO-Awards-Kampagne”) beschreiben die Bestimmungen, unter denen Teilnehmer, die autorisiert, berechtigt und wirksam auf der Panasonic PRO Club-Webseite registriert sind und bei denen es sich um Unternehmen aus den Bereichen Architektur, Beratung, Vertrieb, Engineering und Installation handelt, die im Bereich Heizung und Kühlung tätig sind und die an einem Projekt mit Panasonic Heating & Cooling Solutions (im Folgenden "Teilnehmer" genannt), an der PRO Awards-Kampagne teilnehmen.
  1. Registrierung

    Die Teilnehmer müssen auf der Panasonic PRO Club-Webseite registriert sein. Mit der Teilnahme an der PRO Awards-Kampagne akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen. Sollten Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen nicht akzeptieren, sich nicht ordnungsgemäß registrieren oder die Teilnahmevoraussetzungen gemäß nachstehender Klausel 3.3 nicht erfüllen, sind sie nicht zur Teilnahme an dieser PRO Awards-Kampagne berechtigt.

  2. Veranstalter

    Veranstalter der PRO Awards-Kampagne ist die Panasonic Marketing Europe GmbH, Hagenauer Straße 43, 65203 Wiesbaden, Germany.

  3. Teilnahmevoraussetzungen und Zulässigkeit

    1. Die Teilnahme an der PRO Awards-Kampagne ist kostenlos.
    2. Die Teilnahme an der PRO Awards-Kampagne ist für Mitarbeiter der Panasonic-Gruppe und deren Familienangehörige ausgeschlossen.
    3. Um zur Pro Awards-Kampagne zugelassen zu werden und teilnehmen zu können, müssen Teilnehmer an einem hochwertigen Projekt mit einem HVAC+R-Produkt von Panasonic Heating & Cooling Solutions gearbeitet haben und die folgenden Bedingungen erfüllen:

      1) ein Teilnahmeformular ausfüllen, das hier auf der Registrierungsseite eingereicht werden muss

      https://www.panasonicproclub.com/_____/pro-awards-2021/submit-projects/new/

      2) mindestens drei hochauflösende Fotos des jeweiligen Panasonic Heating & Cooling Solutions-Projekts im jpg-Format mit einer Mindestauflösung von 300 dpi hochladen,

      3) eine Liste der im Projekt verwendeten Panasonic Heating & Cooling Solution Geräte beizufügen,

      4) Projektinformationen (einschließlich der Angabe aller beteiligten Unternehmen) und Details zum Team (Informationen zu u. a. Planer, Designer, Auftragnehmer, Architekt, Auftraggeber) bereitstellen.

    4. Um für die PRO Awards-Kampagne zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen gemäß diesen Teilnahmebedingungen und einer speziellen PRO Awards-Kampagnen-Webseite vollständig erfüllen.
    5. Für jedes Projekt kann nur eines der am Projekt beteiligten Unternehmen teilnehmen.
    6. An der PRO-Award-Kampagne können nur Projekte teilnehmen, die hauptsächlich mithilfe von Panasonic Heating & Cooling Solutions in einer Wohn-, Einzelhandels-, Gastgewerbe- und kommerziellen Umgebung realisiert wurden.
    7. Ein Teilnehmer kann sich nur in einer der folgenden “Bewerbungskategorien”: Residential, Hospitality, Retail and Commercial. Die Beschreibung der jeweiligen Bewerbungskategorie finden Sie hier  https://www.panasonicproclub.com/_____/pro-awards-2021/categories/.
    8. Alle Einreichungen durchlaufen – unabhängig von ihrer Bewerbungskategorie – das Jury-Auswahlverfahren für Best Innovative Project, Best Sustainable Project, Best Connectivity Project, Best Refrigeration Project, Best Panasonic Solution, Best nanoeX Project.
    9. Teilnehmer können beliebig viele Projekte einreichen. Jedes Projekt muss über eine separate Bewerbung eingereicht werden.
    10. Die PRO Awards-Kampagne steht nur Teilnehmern mit einem eingetragenen Sitz in den folgenden Ländern offen: Albanien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich.
    11. Jede Bewerbung muss ein Projekt enthalten, das im Zeitraum vom 1. November 2018 bis zum 15. November 2021 abgeschlossen wurde, dem “Projektzeitraum”. Projekte, die vor oder nach dem Projektzeitraum durchgeführt und abgeschlossen wurden, werden als nicht zulässig betrachtet.
    12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die eingereichten Einsendungen zu überprüfen. Bewerbungen per Fax, Telefon, E-Mail oder Post werden nicht angenommen. Außerdem werden unleserliche, unvollständige, beschädigte oder manipulierte Einsendungen oder solche Einsendungen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, nicht angenommen. Es wird keine Verantwortung für Einsendungen übernommen, die ohne Verschulden des Veranstalters verloren gehen, verzögert oder beschädigt werden oder aufgrund von Computerfehlern bei der Übertragung nicht verfügbar sind.
    13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer von der PRO Awards-Kampagne zu suspendieren oder auszuschließen und die Preise aus wichtigem Grund einzubehalten, wenn

      a) die eingereichte Bewerbung oder der Teilnehmer gegen geltendes Recht oder diese Teilnahmebedingungen oder den Verhaltenskodex von Panasonic verstößt;

      b) der Teilnehmer falsche oder irreführende Angaben im Rahmen der Teilnahme an der PRO Awards-Kampagne macht;

      c) die Registrierung des Teilnehmers auf der Panasonic PRO Club-Webseite während des Kampagnenzeitraums beendet wurde.

    14. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung und übernimmt keine Haftung für technische, Hardware-, Software-, Server-, Website- oder sonstige Ausfälle oder Schäden jeglicher Art, soweit diese den Teilnehmer an der Teilnahme an der PRO Awards-Kampagne hindern oder ihn anderweitig davon abhalten.
  4. Dauer

    Bewerbungen müssen im Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 15. November 2021, dem “Kampagnenzeitraum”, eingereicht werden, wobei der 15. November 2021 der “Einsendeschluss ”ist. Bewerbungen, die vor oder nach dem Kampagnenzeitraum eingereicht werden, werden als nicht zulässig betrachtet.

  5. Preise

    1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus allen Bewerbungen eine Vorauswahl zu treffen und zu prüfen, ob die Bewerbungen korrekt und vollständig sind und diesen Teilnahmebedingungen entsprechen, und sie als “validierte Bewerbungen” zu bestätigen.
    2. Alle validierten Bewerbungen werden mit einem Kopfhörer „EAH-AZ70WE“, dem “Exklusivgeschenk” belohnt. Eine Benachrichtigung über das Exklusivgeschenk geht dem Teilnehmer per E-Mail zu. Das Exklusivgeschenk wird dem Teilnehmer spätestens im Januar 2022 per Post an die vom Teilnehmer bei der Bewerbung angegebene Adresse geschickt. Obwohl alle Anstrengungen unternommen werden, die Exklusivgeschenke auszuliefern, behält sich der Veranstalter das Recht vor, im Falle unvorhergesehener Umstände, wie beispielsweise höhere Gewalt oder Nichtverfügbarkeit, ein alternatives Produkt von gleichem oder höherem Wert anzubieten und den Teilnehmer entsprechend zu informieren.
    3. Alle validierten Einsendungen können von der Jury in den in Klausel 3.8 genannten Bewerbungskategorien und Zusatzkategorien für den Gewinn einer Reise nach Japan, dem “Reisepreis” ausgewählt werden. Sollte ein Teilnehmer in mehr als einer Bewerbungskategorie gewinnen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Anzahl der Nominierten, wie unten in Klausel 5.6 definiert, auf zwei Personen zu beschränken. Eine validierte Bewerbung kann in mehreren Bewerbungskategorien und Zusatzkategorien gewinnen. Insgesamt können zehn Reisepreise vergeben werden.
    4. Die Jury prüft alle validierten Bewerbungen. In allen Fällen achtet die Jury auf hohe Qualität, herausragendes Design, erstklassige Installation und besondere Innovationskraft, welche die Installation der Heiz- und Kühlsysteme auszeichnet. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und bedarf keiner Erklärung.
    5. Die Bekanntgabe der “Gewinner” des Reisepreises erfolgt im Dezember 2021 auf www.PanasonicPROClub.com.
    6. Für den Reisepreis zugelassen sind zwei Personen “Nominierte”, die am Siegerprojekt beteiligt waren und dazu beigetragen haben. Der Gewinner bestimmt die Nominierten und teilt dem Veranstalter ihre E-Mail-Adressen mit. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob die vom Gewinner genannten Personen am Gewinnerprojekt beteiligt waren und dazu beigetragen haben. Der Veranstalter behält sich darüber hinaus das Recht vor, alle Personen abzulehnen, welche die in der Klausel 5.6 s. 1 genannten Anforderungen an einen Nominierten nicht erfüllen, und den Gewinner um eine andere Nominierung zu bitten. Die Nominierten werden persönlich per E-Mail über den Reisepreis benachrichtigt und müssen den Erhalt durch Rücksendung ihrer Postadresse bestätigen.
    7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Nominierten mit ihrem vollständigen Namen auf seinen Webseiten, in Publikationen, in sozialen Medien sowie für jegliche Veröffentlichung sowohl in Papierform als auch online zu nennen.
    8. Die Exklusivgeschenke und die Reisepreise, im Folgenden gemeinsam als “Preise” bezeichnet, sind nicht übertragbar, nicht erstattungsfähig und es werden weder Bargeld noch sonstige Alternativen angeboten.
    9. Die Kontaktdaten der Teilnehmer dienen zur Verifizierung der Zusendung der Exklusivgeschenke, falls erforderlich, sowie zur Bestätigung, dass die Teilnehmer die Exklusivgeschenke erhalten haben.
    10. Sollte das Exklusivgeschenk aufgrund einer ungültigen oder falschen Adresse, die vom Teilnehmer angegeben wurde, unzustellbar sein, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
    11. Die Gefahr der Beschädigung und des zufälligen Untergangs der Exklusivgeschenke geht mit der Absendung auf den Teilnehmer über.
    12. Im Falle unvorhergesehener Umstände wie beispielsweise höherer Gewalt oder Nichtverfügbarkeit des jeweiligen Originalpreises, die Panasonic nicht zu vertreten hat, behält sich Panasonic das Recht vor, einen alternativen Preis von gleichem oder höherem Wert anzubieten und den Gewinner entsprechend zu informieren.
  6. Rechte und die Einräumung von Rechten

    1. Mit der Einreichung der Bewerbung erklärt der Teilnehmer, dass er alle erforderlichen Genehmigungen der am Projekt beteiligten Personen/Unternehmen eingeholt hat und/oder die entsprechenden Rechte besitzt, um dem Veranstalter den jeweiligen Inhalt der Bewerbung zur Verfügung stellen zu können, damit dieser den Inhalt der Bewerbung für jegliche Zwecke, einschließlich kommerzieller Zwecke, verwenden, vervielfältigen und bearbeiten kann – beispielsweise für Werbung und Erstellung einer Fallstudie, Berichterstattung über die PRO Awards-Kampagne, die Veröffentlichung des Inhalts der Bewerbung und der dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen des Teilnehmers (beispielsweise Websites, soziale Medien, PR und Newsletter, Printmedien) durch den Veranstalter im Zusammenhang mit der PRO Awards-Kampagne.
    2. Der Teilnehmer stimmt außerdem der unentgeltlichen, übertragbaren, nicht ausschließlichen, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung des Inhalts der Bewerbung durch den Veranstalter zu, damit dieser den Inhalt der Bewerbung für jegliche Zwecke, einschließlich kommerzieller Zwecke, verwenden, vervielfältigen und bearbeiten kann – beispielsweise für Werbung und Erstellung einer Fallstudie, Berichterstattung über die PRO Awards-Kampagne, die Veröffentlichung des Inhalts der Bewerbung und der dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Informationen des Teilnehmers (beispielsweise Websites, soziale Medien, PR und Newsletter, Printmedien) durch den Veranstalter im Zusammenhang mit der PRO Awards-Kampagne.
    3. Darüber hinaus wird dem Veranstalter, den mit ihm verbundenen Unternehmen und seinen Datenverarbeitern und Kooperationspartnern, die der Veranstalter für die Durchführung der PRO Awards-Kampagne und die Bereitstellung der Preise möglicherweise einsetzt, ein unwiderrufliches, unentgeltliches, übertragbares, nicht ausschließliches Urheberrecht und ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Recht zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verarbeitung der Inhalte der Einsendungen und Informationen des Teilnehmers (insbesondere zur elektronischen Bildbearbeitung in Online-Präsentationen, Vervielfältigung per Bildträger usw.) weltweit für alle Zwecke im Zusammenhang mit der PRO Awards-Kampagne gewährt, insbesondere auch für die Nutzung zu kommerziellen Zwecken, beispielsweise für Werbung und die Erstellung einer Fallstudie, die Nutzung in jeglichen Online- und Printmedien, sozialen Medien, das Recht zur Bearbeitung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und öffentlichen Zugänglichmachung, insbesondere in gedruckten Publikationen, Präsentationen, Werbematerialien, Pressemitteilungen, Newslettern und auf den Websites des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen, im Originalformat oder in einer vom Veranstalter als angemessen erachteten Bearbeitung. Der Veranstalter, seine verbundenen Unternehmen und Datenverarbeiter sind nicht verpflichtet, den Inhalt der vom Teilnehmer eingereichten Bewerbungen zu veröffentlichen.
    4. Jeder Teilnehmer versichert, dass die in dieser Klausel 6 beschriebene Nutzung des Inhalts der Bewerbung durch den Veranstalter keine Rechte Dritter verletzt. Dies umfasst insbesondere auch Urheberrechte Dritter oder Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen und Forderungen Dritter, einschließlich Auslagen, Prozess- und Anwaltskosten, die aus und im Zusammenhang mit der Verletzung solcher Rechte Dritter entstehen, frei.
  7. Steuern

    1. Die Verleihung der Preise kann als steuerpflichtiges Einkommen gelten (entweder durch direkte Besteuerung oder anderweitig) und kann für die Zwecke der Besteuerung, der Sozialversicherung oder der Sozialabgaben (oder für entsprechende Steuern oder Sozialabgaben nach lokalem Recht) als direkte Vergütung betrachtet werden.
    2. Die Teilnehmer und/oder die Nominierten sind allein verantwortlich für alle Steuern auf Bundes-, Landes- und Provinzebene, Sozialversicherungsbeiträge, Sozialabgaben oder sonstige Steuern (ob direkt, indirekt oder anderweitig), die durch den Erhalt der Preise im Rahmen der PRO Awards-Kampagne anfallen können.
  8. Datenschutz

    1. Der Veranstalter ist der verantwortliche Datenverantwortliche und erfasst personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen des anwendbaren Rechts zum Datenschutz. Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters, abrufbar unter: [...]
    2. Zweck der Datenerfassung und -verarbeitung Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung der PRO Awards-Kampagne erfasst, verarbeitet und gespeichert oder soweit der Teilnehmer eingewilligt hat. Hat der Teilnehmer in den Empfang von Produktinformationen und besonderen Angeboten des Veranstalters eingewilligt, werden die oben aufgeführten Datenarten auch zu diesem Zweck erfasst, verarbeitet und gespeichert.
    3. Arten der erfassten Daten: Anrede, Vor- und Nachname, Postanschrift, Land des Wohnsitzes und E-Mail-Adresse, persönliches Foto der Nominierten.
    4. Die Datenverarbeitung basiert auf Artikel 6 (1) (b) und (f) und Artikel 17 (3) (e) DSGVO, das heißt auf der freiwilligen Teilnahme von Teilnehmern und Nominierten, diesen Teilnahmebedingungen und den berechtigten Interessen des Veranstalters.
    5. Alle personenbezogenen Daten von Teilnehmern und Nominierten werden ohne deren Zustimmung weder an Dritte weitergegeben noch zu deren Verwendung zur Verfügung gestellt. Ausgenommen hiervon sind Dritte, die mit der Durchführung der Kampagne beauftragt sind, sowie unsere Kooperationspartner, die mit der Abwicklung der Reisepreise beauftragt sind und die Daten zum Zwecke der Durchführung der PRO Award-Kampagne und der Abwicklung der Reisepreise erheben, speichern und nutzen. Die Dritten halten sich an die DSGVO und haben, wie mit dem Veranstalter vereinbart, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt.
    6. Nach Abschluss der PRO Awards-Kampagne werden die personenbezogenen Daten von Teilnehmern und Nominierten gelöscht, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung für den Veranstalter, die Daten bis zum Ende einer Aufbewahrungsfrist nach geltendem Recht zu speichern. In einem solchen Fall werden die Daten gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht.
    7. Die Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Korrektur, Löschung und Sperrung ihrer Daten und der personenbezogenen Daten der Nominierten sowie jederzeit auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers, dessen Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
    8. Zu diesem Zweck können sie in Kontakt treten mit: Panasonic Marketing Europe GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hagenauer Strasse 43, 65205 Wiesbaden, Datenschutz@eu.panasonic.com.
    9. Der Teilnehmer kann gegenüber dem Veranstalter jederzeit den Widerruf der Teilnahme an der PRO Awards-Kampagne erklären und der Verwendung der jeweiligen personenbezogenen Daten des Teilnehmers und des Nominierten für die PRO Awards-Kampagne widersprechen. Ein solcher Widerruf ist an den Veranstalter oder die Panasonic-Niederlassung des Landes zu richten, in dem der Teilnehmer seinen eingetragenen Sitz hat.
    10. Wenn die Daten gelöscht werden oder die Teilnahme widerrufen wird, ist eine Teilnahme an der PRO-Awards-Kampagne nicht möglich.
  9. Garantie und Haftung

    1. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Verluste oder Verletzungen, die Teilnehmer und Nominierte durch die Teilnahme an der PRO Awards-Kampagne oder durch die Annahme von Preisen erleiden. Nicht ausgeschlossen ist jedoch die Haftung des Veranstalters für Todesfälle oder Personenschäden infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anwendbaren Rechts.
    2. Die PRO-Awards-Kampagne wird vom Veranstalter in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern organisiert. Mit der Bestätigung der Reise gelten für den Nominierten die Reisebedingungen des Kooperationspartners.
    3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die von Kooperationspartnern erbrachten Leistungen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Sach- und Rechtsmängel der von Kooperationspartnern erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der PRO Awards-Kampagne und insbesondere der Bereitstellung des Reisepreises. Ansprüche wegen etwaiger Sach- und/oder Rechtsmängel der von Kooperationspartnern erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit der PRO-Awards-Kampagne und der Bereitstellung des Reisepreises sind ausschließlich gegen diese geltend zu machen. Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners und die daraus resultierenden Folgen für die Durchführung der Reise. Ferner haftet der Veranstalter nicht für die Folgen einer gerechtfertigten Änderung des Reiseangebots oder der gerechtfertigten Absage der Reise durch den Kooperationspartner. Die Möglichkeit einer Auszahlung des Wertes des Reisepreises ist ausgeschlossen.
    4. Die Festlegung des Reisetermins erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin seitens des Nominierten und des Teilnehmers. Im Falle von in Klausel 9.7 beschriebenen Ereignissen kann der Veranstalter einen bereits festgelegten Reisetermin verschieben und den Nominierten unverzüglich über die Verschiebung informieren und, wenn möglich, je nach den in Klausel 9.7 genannten Umständen einen neuen Reisetermin ohne jegliche Entschädigung für den Nominierten anbieten.
    5. An- und Abreise zum und vom Startpunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof usw.), Kosten für Visa, Impfungen oder Versicherungen, Transportkosten vor Ort in Japan, persönliche Ausgaben, Mahlzeiten, Getränke oder Trinkgelder sowie alle weiteren Kosten, die mit den Preisen verbunden sein können, gehen zu Lasten des Nominierten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Entsprechendes gilt für alle privaten Kosten, die während der Reise anfallen (beispielsweise Minibar, Telefon usw.). Es liegt in der eigenen Verantwortung des Nominierten, alle notwendigen gültigen Reisedokumente (beispielsweise Reisepass und entsprechendes Visum) bereitzuhalten, welche die Einreise nach und die Ausreise aus Japan ermöglichen.
    6. Tritt der Gewinner und/oder der Nominierte vor Antritt der Reise zurück oder nimmt er ohne Verschulden des Veranstalters nicht an der Reise teil, ist der Veranstalter nicht verpflichtet, einen anderen Reisepreis zur Verfügung zu stellen oder eine Rückerstattung der Reise zu leisten. In diesem Fall verfällt der Reisepreis.
    7. Außerdem haftet Panasonic nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung einer Verpflichtung aus diesen Teilnahmebedingungen, die durch unvorhergesehene Umstände außerhalb seiner angemessenen Kontrolle verursacht werden; solche schwerwiegenden Ereignisse sind insbesondere höhere Gewalt, Epidemien, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Krieg oder terroristische Konflikte, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen oder Vorschriften oder Versäumnisse oder Verzögerungen von Panasonic-Lieferanten oder Auftragnehmern, für die Panasonic nicht verantwortlich ist (beispielsweise Kurier).
  10. Allgemeine Bedingungen

    1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die PRO Awards-Kampagne sowie diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise zu beenden, auszusetzen, zu ergänzen, zu verändern, zu widerrufen oder abzubrechen.
    2. Alle möglicherweise betrügerischen Aktivitäten werden vom Projektträger weiterverfolgt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Vergabe von Exklusivgeschenken und Reisepreisen zu verweigern (oder Maßnahmen zur Rückgabe zu ergreifen, falls diese bereits vergeben wurden), wenn der Verdacht besteht, dass eine falsche oder betrügerische Teilnahme vorliegt.
    3. Bezüglich der Entscheidung der Juroren über die Gewinner und der eventuellen Bewertung der eingereichten Bewerbungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Sämtliche derartigen Streitigkeiten werden vom Veranstalter nach seinem alleinigen Ermessen entschieden, wobei seine Entscheidung endgültig ist.
    4. Diese Teilnahmebedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Für Entscheidungen über Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus dieser Kampagne oder im Zusammenhang damit ergeben, sind ausschließlich Gerichte in Wiesbaden zuständig.
    5. Sollte eine Klausel dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Klausel soll durch eine wirksame Klausel ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.